Figuren rot

A

Absenzenordnung

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

An- und Abmeldung Kreisschule Buus-Maisprach

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein beziehungsweise verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.


Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Buus-Maisprach verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.

Anmeldung für den Kindergarten

Gemäss § 5 Abs. 2 des Kreisschulvertrages der Gemeinden Buus und Maisprach besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Regel den Kindergarten in ihrer Wohngemeinde. Weiter ist unter § 6 Absatz 1 vermerkt, dass über beide Vertragsgemeinden eine einzige Klassenbildung erstellt werden muss. Gemäss kantonalem Bildungsgesetz gilt im Kindergarten eine Mindestzahl von 8 und eine Höchstzahl von 24 Kindern pro Klasse. Zudem muss der Kindergarten altersgemischt gebildet werden.


Wird die Höchstzahl überschritten oder die Mindestzahl an einem Standort unterschritten und hat es zu wenige Eltern, welche ihre Kinder freiwillig umteilen, kommt es zur Einteilung durch die Schule. Der Schulrat hat dafür Kriterien festgelegt und die Gemeinde Buus in 4 Zonen eingeteilt. Informationen zu den Kriterien sowie den Zonenplan der Gemeinde Buus finden sich in den untenstehenden Dateien.

B

Beurteilung

Die Beurteilung umfasst die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers. In der 1. Klasse wird ein Lernbericht ausgestellt. In der 2. Klasse wird die Leistung in allen Fächern mit Prädikaten bewertet. In der 3. bis 6. Klasse wird die Leistung wie folgt bewertet: Mit Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und mit Prädikaten in den übrigen Fächern. In der 3. und 5. Klasse fliessen die Ergebnisse aus den Checks P3 und P5 in die Beurteilung mit ein.


Prädikate für die Leistungsbeurteilung:

Hohe Anforderungen erfüllt

Erweiterte Anforderungen erfüllt

Grundanforderungen erfüllt

Grundanforderungen nicht bzw. teilweise erfüllt


Leistungsbeurteilung in Noten:

Note 6 = sehr gut

Note 5 = gut

Note 4 = genügend

Note 3 = ungenügend

Note 2 = schwach

Note 1 = sehr schwach


Am Ende des Schuljahres wird das Zeugnis dem Kind ausgehändigt. Dieses wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und in der Schule aufbewahrt.

Bibliotheken

Unsere beiden Schulbibliotheken werden von Lehrpersonen geführt. Die Schulbibliotheken unterstützen den Unterricht und ermöglichen Lernformen, die das selbständige Arbeiten und Lernen zum Ziel haben. Mit ihrem Angebot fördern sie die Lesefähigkeit und die Freude am Lesen sowie eine gezielte Informationssuche, die für den Unterricht verwendet werden kann.


Die beiden Schulbibliotheken sind keine öffentlichen Bibliotheken und darum nur für die Kindergarten- und Schulkinder der Kreisschule während der Unterrichtszeit in Begleitung der Lehrperson zugänglich.


Die Nutzung der Bibliothekszeit wird jeweils mit den Lehrpersonen individuell abgesprochen.


Für die Nutzung der Schulbibliotheken gelten folgende Grundsätze:

Anzahl Bücher zur Ausleihe

1. Zyklus: 2 Medien


2. Zyklus: 3 Medien

Ausleihdauer

3 Wochen. Medien dürfen früher umgetauscht werden oder zur Verlängerung zur Bibliotheks-Lektion gebracht werden.

Vergessene Bücher am Tag der Bibliotheks-Lektion

Kinder und Jugendliche, welche ihre Medien am Tag der Bibliotheks-Lektion vergessen, dürfen keine weiteren Medien ausleihen.

Sie würden uns unterstützen, wenn Sie Ihr Kind am Tag der Bibliotheks-Lektion daran erinnern, die Bücher einzupacken. Vor allem im 1. Zyklus!

Verlorene / zerstörte Medien

Unauffindbare, aufgeweichte oder anderweitig unbrauchbare Medien müssen je nach Alter des Mediums entsprechend entschädigt werden.


Neue Medien: 20.-

5 Jahre alt: 15.-

10 Jahre alt: 10.-

15 Jahre alt: 5.-

20 Jahre und älter: gratis

Transport der Medien

Die Medien sollen stets im Schulsack oder in der von der Schule zur Verfügung gestellten Tasche transportiert werden. Die Medien sollten sich nicht im gleichen Fach befinden wie das „Znüni“ oder die Trinkflasche.

Bildungsharmonisierung (HarmoS-Bildungssystem)

Die Volksschule Baselland ist in drei Zyklen eingeteilt.


Der Kindergarten und die Primarschule bilden eine gemeinsame Primarstufe und bestehen aus den beiden ersten Zyklen des HarmoS-Bildungssystem. Der erste Zyklus umfasst den zweijährigen Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule. Der zweite Zyklus beinhaltet die 3. bis 6. Primarklasse.


Die Sekundarstufe I dauert danach 3 Jahre. Sie bildet mit ihren Leistungszügen A, E und P den 3. Zyklus der Volksschule.

Blockzeiten

Alle Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Buus-Maisprach erhalten im Rahmen von umfassenden Blockzeiten pro Schulwoche an fünf Vormittagen und maximal drei Nachmittagen Unterricht. Eine Schulwoche dauert von Montagmorgen bis und mit Freitagnachmittag. Der Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei. Eine Lektion dauert im Kindergarten und an der Primarschule 45 Minuten. Die Einlaufzeit im Kindergarten beträgt 30 Minuten. Die Unterrichtszeiten werden auf die Busverbindung der Postautolinie 100 abgestimmt.


Die Anzahl der Unterrichtslektionen am Nachmittag ist abhängig von der Anzahl Pflichtlektionen der Schülerinnen und Schüler. Die Lektionen werden so auf die Nachmittage verteilt, dass der Mittwochnachmittag für das Schulkind unter- richtsfrei bleibt und der Freitagnachmittag für möglichst alle Klassen belegt ist. Die Aussage „Die Schulen unterrichten von Montagvormittag bis und mit Freitagnachmittag“ ist so zu verstehen, dass an der Organisation Schule vom Montagvormittag bis und mit Freitagnachmittag Unterricht erteilt wird.

Standort Maisprach
Unterrichtszeiten
Busfahrplan
Unterrichtsbeginn

07:45 Uhr

Buus Turnhalle: 07:20

Maisprach Dorf: 07:25

Unterrichtsschluss

11:45 Uhr

Maisprach Dorf: 12.02

Buus Turnhalle: 12:06

Mittagspause


Unterrichtsbeginn

13:35 Uhr

Buus Turnhalle: 13:12

Maisprach Dorf: 13:17

Unterrichtsschluss

14.45 Uhr

Maisprach Dorf: 15:02

Buus Turnhalle: 15:06

Standort Buus
Unterrichtszeiten
Busfahrplan
Unterrichtsbeginn

07:40 Uhr

Maisprach Dorf: 07:30

Buus Turnhalle: 07:34

Unterrichtsschluss

11:40 Uhr

Buus Turnhalle: 11:49

Maisprach Dorf: 11:54

Mittagspause


Unterrichtsbeginn

13:20 Uhr

Maisprach Dorf: 13:02

Buus Turnhalle: 13:06

Unterrichtsschluss

14.55 Uhr

Buus Turnhalle: 15:12

Maisprach Dorf: 15:17

Unterrichtsschluss

15:40 Uhr

Buus Turnhalle: 15:49

Maisprach Dorf: 15:54

Bonustage

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

C

Checks P3 und P5

Im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz führen alle Primarschulen des Kantons Baselland standardisierte Leistungstests durch. Diese Checks dienen der individuellen Förderung und auch als Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittsentscheid. Sie finden jeweils im ersten Semester des 3. und im 2. Semester des 5. Primarschuljahres statt. Die Ergebnisse fliessen jeweils in das Standortgespräch ein und unterstützen so auch Überlegungen zur beruflichen Orientierung der Kinder.

D

Disziplinarordnung

Die Disziplinarordnung regelt das Disziplinarwesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

Dispensation

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

E

Einschulung

Die Einschulung in den Kindergarten erfolgt auf Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Die Anmeldeformulare werden den Erziehungsberechtigten durch die Kreisschule per Post zugestellt. Die aktuellen Anmeldeformulare für die Kindergärten finden sich zudem in den untenstehenden Dateien.


Kinder, die bis und mit dem Stichtag (31.7.) das 4. Altersjahr vollendet haben, treten in den Kindergarten ein.


Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tage vor oder nach dem Stichtag (31.7.) geboren sind, 1 Jahr früher einschulen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.


Erziehungsberechtigte entscheiden nach Rücksprache mit der Schulleitung, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen lassen wollen. Der Antrag der Rückstellung muss zusammen mit der Anmeldung für die Einschulung eingereicht werden.


Die Einschulung in die 1. Primarklasse erfolgt durch die Anmeldung der Kindergartenlehrpersonen nach dem Standortgespräch mit dem Kind und dessen Erziehungsberechtigten. Nach erfolgter Anmeldung erstellt die Schulleitung jeweils die Klassenbildung. Der verzögerte Übertritt in die 1. Primarklasse ist in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Bedarf kann die Schulleitung eine Begutachtung durch den Schulpsychologischen Dienst (Kinder- und Jugendpsychiatrie) veranlassen.


Zuteilung auf die Kindergärten Buus und Maisprach

Gemäss § 5 Abs. 2 des Kreisschulvertrages der Gemeinden Buus und Maisprach besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Regel den Kindergarten in ihrer Wohngemeinde. Weiter ist unter § 6 Absatz 1 vermerkt, dass über beide Vertragsgemeinden eine einzige Klassenbildung erstellt werden muss. Gemäss kantonalem Bildungsgesetz gilt im Kindergarten eine Mindestzahl von 8 und eine Höchstzahl von 24 Kindern pro Klasse. Zudem muss der Kindergarten altersgemischt gebildet werden.


Wird die Höchstzahl überschritten oder die Mindestzahl an einem Standort unterschritten und hat es zu wenige Eltern, welche ihre Kinder freiwillig umteilen, kommt es zur Einteilung durch die Schule. Der Schulrat hat dafür Kriterien festgelegt und die Gemeinde Buus in 4 Zonen eingeteilt. Informationen zu den Kriterien sowie den Zonenplan der Gemeinde Buus finden sich in den untenstehenden Dateien.

Elternabende

In der Kreisschule Buus-Maisprach findet jährlich über alle Stufen in den ersten Wochen des Schuljahres ein Elternabend statt. Dieser soll die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen stärken. Den Inhalt des Elternabends bestimmt die Klassenlehrperson.

Elternweiterbildung / -kurse / -anlässe
Exkursionen

Die Durchführung von Exkursionen liegt in der Kompetenz der Lehrperson. Exkursionen können zu allen Themen des Unterrichts durchgeführt werden und sind im Sinne einer Veranschaulichung und Vertiefung zu begrüssen. Die Schule unterstützt Exkursionen durch die Rückerstattung der Fahrtauslagen.

Externe Fachstellen
Kinder- und Jugendpsychiatrie

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJP) ist ein ambulanter und stationärer Dienst. Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre sowie deren Familien (Entwicklungsstörungen, Essstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Kriseninterventionen, neurologische-, psychosomatische- und psychiatrische Erkrankungen). Ein Notfalldienst besteht rund um die Uhr. Die Inanspruchnahme gilt als Arztbesuch und wird im Allgemeinen über die Krankenkasse abgerechnet.


Für Kontaktdetails siehe unter Adressen und Telefonnummern.

Website KJP Baselland

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) steht Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler aller Schularten zur Verfügung. Schulpsychologen und Schulpsychologinnen beraten in persönlichen Fragen und Problemsituationen, welche die Schule betreffen (z.B. Lernprobleme, schulische Konflikte- und Krisensituationen, Möglichkeiten sonderschulischer Hilfen).


Für Kontaktdetails siehe unter Adressen und Telefonnummern.

Website: SPD Baselland

F

Ferienverlängerung

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

Früheinschulung

Das Bildungsgesetz schliesst den vorzeitigen Kindergarteneintritt aus. Es besteht kein Rechtsanspruch und es gibt keine Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. Beide Kindergartenjahre sind obligatorisch. Der Stichtag für den Eintritt ist der 31. Juli. Es besteht eine Toleranzgrenze von +/- 15 Tagen, innerhalb derer die Erziehungsberechtigten der Schulleitung einen vorzeitigen oder verzögerten Eintritt beantragen können. Die Schulleitung entscheidet. Der Schulpsychologische Dienst nimmt auch dazu nicht Stellung.


Ein vorzeitiger Übertritt in die 1. Primarklasse ist auf Gesuch der Erziehungsberechtigten und Empfehlung der Kindergartenlehrperson möglich. Bei Unsicherheit ist die Begutachtung durch den Vorschulheilpädagogen, den Schulpsychologischen Dienst oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich.

Fundgegenstände

Liegengebliebene Gegenstände und Kleider werden in den Fundkisten in den jeweiligen Schulhäusern gesammelt, wo sie während den Schulzeiten abgeholt werden können. Vor den Schulferien werden die Fundkisten jeweils geleert.

G

Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung ist in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten. Die Schule trägt durch den Turnunterricht und Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung bei. Bei uns findet Gesundheitsförderung im ganz normalen Schulalltag und im Rahmen des Jahresthemas der Prävention- und Gesundheitsförderung (Präventionspool) statt.


Wissenswertes über den schulärztlichen Dienst Baselland und wertvolle Informationen, z.B. über Richtlinien für den Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten oder auch Kopfläuse erhalten Sie hier:


Schulgesundheit Baselland

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen unter anderem zur Vertiefung des Lernstoffes und bieten Gelegenheit zum individuellen, selbständigen Üben. Hilfe von Erziehungsberechtigten sollte nur in Ausnahmefällen nötig sein. Eine regelmässige Kontrolle, ob die Arbeit seriös durchgeführt wird und Gespräche über Unterrichtsthemen sind jedoch für die Kinder motivierend und hilfreich. Wenn regelmässig Probleme mit Hausaufgaben entstehen, sollten die Erziehungsberechtigten mit der Lehrperson Kontakt aufnehmen.

Hausaufgabenhilfe

Die Hausaufgabenhilfe ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Kreisschule, die ihre Hausaufgaben aus diversen Gründen zu Hause nicht selbständig erledigen können. Die Eltern können ihre Kinder nicht für die Hausaufgabenhilfe anmelden, sondern werden im Bedarfsfall von der Lehrperson darauf angesprochen. Im gegenseitigen Einverständnis wird das Kind dann von der Lehrperson bei der Hausaufgabenhilfe angemeldet. Die Hausaufgabenhilfe findet wöchentlich am Mittwochnachmittag in einer Kleingruppe statt. Die Kinder werden von einer Fachperson begleitet und unterstützt. Die Kosten werden von der Kreisschule Buus-Maisprach übernommen.

Hauswart Schulhäuser

Unsere Hauswarte erreichen Sie telefonisch über die Nummern:


Schulhaus Cher Buus: Christian Schweizer, Tel. 079 451 47 31


Schulhaus Obermatt Maisprach: Christian Metzger, Tel. 075 429 17 09

I

Infoschreiben der Schulleitung

Hier können Sie alle von den Schulkindern nach Hause gebrachten "Infoschreiben der Schulleitung" im aktuellen Schuljahr als Datei herunterladen.

K

Kindergarten

Zuteilung auf die Kindergärten Buus und Maisprach

Gemäss § 5 Abs. 2 des Kreisschulvertrages der Gemeinden Buus und Maisprach besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Regel den Kindergarten in ihrer Wohngemeinde. Weiter ist unter § 6 Absatz 1 vermerkt, dass über beide Vertragsgemeinden eine einzige Klassenbildung erstellt werden muss. Gemäss kantonalem Bildungsgesetz gilt im Kindergarten eine Mindestzahl von 8 und eine Höchstzahl von 24 Kindern pro Klasse. Zudem muss der Kindergarten altersgemischt gebildet werden.


Wird die Höchstzahl überschritten oder die Mindestzahl an einem Standort unterschritten und hat es zu wenige Eltern, welche ihre Kinder freiwillig umteilen, kommt es zur Einteilung durch die Schule. Der Schulrat hat dafür Kriterien festgelegt und die Gemeinde Buus in 4 Zonen eingeteilt. Informationen zu den Kriterien sowie den Zonenplan der Gemeinde Buus finden sich in den untenstehenden Dateien.

Konflikte und Probleme

Falls Fragen und Unklarheiten rund um Ihr Kind auftreten, wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson. So können Schwierigkeiten meist im Ansatz gelöst werden. Die Klassenlehrperson ist zuständig für alle Fragen und Probleme, welche die eigene Klasse betreffen.


Sollten Konflikte mit einer Lehrperson auftreten, suchen Sie ebenfalls bitte zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson. Falls das Gespräch keinen Erfolg zeigt beziehungsweise keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Krankheit oder Unfall der Schülerinnen und Schüler

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

Krankheit oder Unfall der Lehrperson

Bei unvorhergesehenem, kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson werden die Kinder am Vormittag während der Blockzeiten in einer anderen Klasse betreut. Am Nachmittag darf den Kindern der Primarschule frei gegeben werden. Kinder, die nicht daheim betreut werden können, werden in anderen Klassen aufgenommen. Die Organisation obliegt der Schulleitung.

L

Lager

Während der Primarschulzeit wird ein Schullager durchgeführt. Dieses findet jeweils Ende des 2. Semesters in der 6. Klasse statt. Die Klassenlehrperson setzt die Erziehungsberechtigten frühzeitig - mindestens aber 2 Monate vorher - über den Ablauf des Lagers in Kenntnis.

Läuse

Beim Auftreten von Läusen an der Schule müssen die betroffenen Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden bis eine Behandlung mit einem Antilausshampoo stattgefunden hat und dem Kind alle Nissen entfernt wurden.


Helfen Sie mit, den Läusen keine Chance zur Verbreitung zu geben und kontrollieren Sie in regelmässigen Abständen (besonders nach den Ferien) die Haare Ihres Kindes. Informieren Sie die Lehrperson umgehend, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben, damit die anderen Kinder ebenfalls untersucht werden können.

Vorbeugend können die Haare Ihres Kindes mit einem Weidenrindenshampoo behandelt werden. Dies ist eine reine vorbeugende Massnahme und hilft nicht im akuten Fall.

Lehrpersonen

Einen Überblick über unsere Lehrpersonen finden Sie unter der Rubrik 'über uns'

Lehrplan

In der Primarschule wird nach dem verbindlichen Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft gearbeitet. Die darin vorgegebenen Bildungsbereiche und –ziele bauen auf denjenigen des Kindergartens auf.


In der 1. und 2. Primarklasse erwerben die Kinder die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Mathematik. In den folgenden Klassen werden diese Fähigkeiten erweitert und vertieft. Während der gesamten Primarschulzeit wird dem persönlichen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler besondere Beachtung geschenkt. Ab der 3. Primarklasse erhalten die Kinder Unterricht in Französisch und ab der 5. Primarklasse zusätzlich Englisch.

Leitbild der Kreisschule Buus-Maisprach
Logopädischer Dienst

Die Logopädie an der Kreisschule Buus-Maisprach erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Logopädischen Dienst des Gemeindeverbands Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden (GSBR). Die Kinder der Kreisschule besuchen die Logopädie im Schulhaus Obermatt in Maisprach.


Ihre Ansprechsperson:

Frau Ylenia Potros

Tel: 079 649 49 12

Email: ylenia.potros(at)logolega.ch

Frau Potros ist jeweils montags in Maisprach vor Ort.

M

Mittagstisch

Für die Organisation der betreuten Mittagstische sind die beiden Gemeinden Buus und Maisprach und nicht die Schulleitung der Kreisschule zuständig. In Buus und Maisprach findet jeweils am Freitag ein Mittagstisch statt. Der Besuch des Mittagtischs sollte, wenn möglich, am jeweiligen Schulstandort besucht werden. Bedingung für die Durchführung der Mittagstische ist eine Mindestanzahl von 10 Kindern pro Mittagstisch.


Die Elternbeiträge werden im Voraus berechnet. Der Elternbeitrag pro Mittagessen beträgt Fr. 12.-. Die Anmeldeformulare finden Sie im Anhang.


Mittagstisch in Buus

Seit dem Schuljahr 2021/22 ist der Tagesfamilienverein Oberes Baselbiet (VTOB) für den Mittagstisch in Buus zuständig. Der Mittagstisch findet im Vereinszimmer der Mehrzweckhalle gleich neben dem Schulhaus statt.


Die Betriebsordnung sowie den Flyer finden Sie im Anhang. Sollten Sie Fragen zum Mittagstisch Buus haben oder weitere Auskünfte wünschen, können Sie die Geschäftsstelle des VTOB (061 902 00 40) gerne kontaktieren.


Mittagstisch in Maisprach

In Maisprach findet der Mittagstisch in der Mehrzweckhalle Linde statt. Das Mittagstischteam setzt sich zusammen aus: Janine Grässlin (Leitung), Barbara Fehr, Joy Osadayi und Denise Zimmermann.


Sollten Sie Fragen zum Mittagstisch Maisprach haben, kontaktieren Sie bitte die Verwaltung der Einwohnergemeinde Maisprach (061 841 14 46).

N

Naturmorgen

Einmal pro Woche findet in beiden Kindergärten der Kreisschule-Buus-Maisprach der Naturmorgen statt. Beide Kindergärten haben für den Naturmorgen einen festen Waldplatz. Im Normalfall findet der Unterricht am Tag des Naturmorgens bei diesem Waldplatz statt (inkl. Feuer und "brötle"). Es kann jedoch vorkommen, dass die Kindergärten im Rahmen des Naturmorgens andere naturbezogene Aktivitäten unternehmen, die nicht am Waldplatz umgesetzt werden können.

P

Pausenverpflegung / Znüni

Die Kinder essen gemeinsam Znüni. Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben. Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.

Primarstufe

Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. – 6. Klasse der Primarschule. Sie ist in zwei Zyklen eingeteilt: Der Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule bilden den ersten Zyklus. Der zweite Zyklus umfasst die 3. bis 6. Klasse.

Projektwoche

Pro Schuljahr steht in der Regel eine Woche zur Verfügung. Die Stundenplanzeiten sind grundsätzlich auch während einer Projektwoche verbindlich. Nach Möglichkeit soll ein breit gefächertes Angebot für alle Alters- und Entwicklungsstufen zur Verfügung stehen, damit auch die Einbindung des Kindergartens gewährleistet bleibt.

R

Rechte und Pflichten der Schulbeteiligten

Die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben der Schulbeteiligten sind im Bildungsgesetz umschrieben:

  • Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler § 63/64 Bildungsgesetz
  • Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten § 67 – 69 Bildungsgesetz
  • Rechte und Pflichten der Lehrpersonen § 70/71 Bildungsgesetz
  • Aufgaben der Schulleitung § 77 Bildungsgesetz
  • Aufgaben des Schulrates § 82 Bildungsgesetz
Regionale Musikschule Gelterkinden

Die Gemeinden Buus und Maisprach sind der regionalen Musikschule Gelterkinden angeschlossen. Instrumentalstunden finden in Gelterkinden oder ausnahmsweise im Dorf statt.


Nähere Informationen zur Regionalen Musikschule Gelterkinden unter www.msgelterkinden.ch

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht steht allen Kindern der 4. bis zur 6. Primarklasse unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Für Kinder, die sich später in der reformierten Kirche konfirmieren lassen wollen, ist der Unterricht obligatorisch. Die Lehrperson für Religion untersteht nicht der Aufsichtspflicht der Schulleitung.


Nähere Informationen zum Religionsunterricht auf der Website der Ref. Kirche Buus-Maisprach

S

Schnuppermorgen Kindergarten

Vor dem Eintritt der Kinder in den Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten mit den Kindern von der Kindergartenlehrperson zu einem Schnuppermorgen eingeladen.

Schulärztliche Untersuchung

Die Kinder des ersten Kindergartenjahres müssen nach vorgeschriebenen Kriterien ärztlich untersucht werden. Diese Vorsorgeuntersuchung ist obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung kann entweder bei der 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes erfolgen oder muss spätestens bis Ende August nach Schuleintritt durchgeführt werden. Die ausgefüllte Laufkarte wird an der Schule abgegeben. Diese haben die Eltern mit dem Anmeldeformular vor Kindergarteneintritt erhalten. Die Kosten für diese Untersuchung (4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung) bei Ihrer Privatärztin/Ihrem Privatarzt wie auch bei der Schulärztin/beim Schularzt, wird von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstbehalt).


In der fünften Primarklasse findet die zweite schulärztliche Untersuchung statt. Zur Untersuchung gehört die Feststellung von Grösse und Gewicht, eine Blutdruckmessung, eine Sehprüfung, ein Gehörtest sowie die Kontrolle der Impfkarten. Sie können diese Untersuchung (10-Jahres-Vorsorgeuntersuchung) entweder bei Ihrer Privatärztin/Ihrem Privatarzt oder bei der Schulärztin/dem Schularzt durchführen lassen. Die ausgefüllte Laufkarte bringt Ihr Kind wieder zur Schule mit.


Bei neu aus anderen Kantonen oder dem Ausland (auch im Laufe des Schuljahres) zugezogenen Kindern klärt die Schulleitung allfällig durchzuführende Untersuchungen ab, ggf. in Absprache mit der Schulärztin/dem Schularzt. Nicht durchgeführte bzw. nachzuholende Untersuchungen bedingen eine vollständige Untersuchung gemäss den kantonalen Vorgaben. Jedes neuzugezogene Kind erhält bei Schuleintritt eine Laufkarte von der Schule.

Schülertransport / Linienbus 100 Gelterkinden - Rheinfelden (Postauto AG)

U-Abo

Das U-Abo der reisenden Kinder wird von den Gemeinden Buus und Maisprach jeweils rechtzeitig auf das neue Schuljahr bestellt und auch bezahlt. Die U-Abos werden den Erziehungsberechtigten vor Schulbeginn per Post zugestellt. Das U-Abo ist jeweils für ein Schuljahr gültig. Es ist nicht übertragbar und muss auf Verlangen, zusammen mit der entsprechenden Grundkarte, dem Postauto-Personal vorgewiesen werden.


Sollte das U-Abo verloren gehen, muss ein Ersatz-Abo besorgt werden. Dies kann gegen Entrichtung einer Gebühr von Fr. 30.- telefonisch bei der BLT Verkaufsstelle Heuwaage/Basel Tel. 061 406 11 88 oder Tel. 061 406 11 99 bestellt oder an einem bedienten SBB-Bahnhof erstellt werden. Für die Beschaffung von Ersatz-Abos sind nicht die Gemeindeverwaltungen zuständig.

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung der Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort und dient der einzelnen Schule bei der systematischen Sicherung und Weiterentwicklung ihrer Qualität.

Schulreisen

Die Schulreise wird einmal jährlich durchgeführt. Bei einer Schulreise muss kein Zusammenhang zum Unterricht bestehen. Die Schulreisen finden in der Regel im Klassenverbund statt. Es ist jedoch auch möglich, dass mehrere Klassen den Anlass zusammen durchführen.


Die Schule unterstützt Schulreisen durch die Rückerstattung der Fahrtauslagen. Falls notwendig kann ein Unkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bei Schulreisen muss pro Klassenverbund eine zusätzliche Begleitperson anwesend sein.

Schulsozialarbeit

Da wir der Überzeugung sind, dass ein positives Schul- und Klassenklima für einen guten Lernerfolg entscheidend ist, arbeiten wir an der Kreisschule mit dem Schweizerischen Institut für Gewaltprävention (SIG) zusammen.


Das Schweizerische Institut für Gewaltprävention (SIG) hat eine Methode entwickelt, die zu einem positiven Schulklima beitragen und schwierige Situationen frühzeitig entschärfen soll. So wird mit allen Klassen und Lehrpersonen an unserer Kreisschule zusammengearbeitet, um mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu intervenieren und gemeinsam Lösungen zu finden.


Daneben können sich die Kinder und Eltern bei persönlichen und sozialen Herausforderungen wie beispielsweise disziplinarische Schwierigkeiten, Probleme im familiären Umfeld oder Konflikt- und Gewaltsituationen direkt an die Fachperson Schulsozialarbeit wenden. Die Schulsozialarbeit ist an die Schweigepflicht gebunden.

Schulweg

Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Der Schulweg kann spannend sein und ist zusammen mit der täglichen Bewegung beim Abmarschieren des Schulweges wichtig für die Entwicklung der Kinder. Kinder sollten die Möglichkeit haben, diesen Erlebnisbereich zu erfahren. Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulweg ihrer Kinder verantwortlich und sollten den Kindern das richtige Verhalten auf dem Schulweg aufzeigen.

Spezielle Förderung

Die neue Verordnung (ab SJ 21/22) legt den besonderen Bildungsbedarf fest, definiert den Anspruch auf Leistungen der Sonderpädagogik, regelt die Inanspruchnahme von sonderpädagogischen Massnahmen und weist Ressourcen im Verhältnis zu den Schülerzahlen über Lektionen-Pools zu. Leistungen der Sonderpädagogik im Bereich der Integrative Spezielle Förderung sind der aktuelle ISF-Unterricht, die Vorschulheilpädagogik, der Förderunterricht Mathe und Deutsch, die Begabungs- und Begabtenförderung, Deutsch als Zweitsprache sowie die Logopädie.

Neu wird den Schulen auf Basis der Schülerzahlen ein Ressourcen-Pool zugewiesen, der von der Schulleitung bedürfnisorientiert verteilt wird. Die Mittel sollen so gezielter und flexibler für die Absicherung des Lernerfolgs für alle Kinder und für ganze Klassen eingesetzt werden können. Erziehungsberechtigte werden neu nur noch in den Abklärungs- und Zuweisungsprozess miteinbezogen, wenn individuelle Massnahmen (verbunden mit individuellen Lernzielen) notwendig sind. Eine Abklärung bei kantonalen Fachstellen (SPD, KJP) ist nur noch in diesen Fällen angezeigt.


Die Integrative Spezielle Förderung findet neu grundsätzlich im Klassenunterricht und nur in Ausnahmefällen separativ statt. Diese Ausnahmefälle sind in erster Linie für Kinder mit individuellen Lernzielen bestimmt. Die Klassenlehrperson und die Fachlehrperson der Integrativen Speziellen Förderung unterrichten die Klasse zukünftig gemeinsam. Innerhalb des Unterrichts im Klassenzimmer stehen Klassenlehrperson und Fachlehrperson grundsätzlich allen Kindern zur Verfügung. Konkret bedeutet dies, dass der bisherige ISF-Unterricht, Vorschulheilpädagogik (neu: Heilpädagogische Früherziehung), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Förderunterricht Mathe und Deutsch sowie Begabungs- und Begabtenförderung integrativ in der Klasse stattfindet und die Förderung der Kinder eng mit dem Klassenunterricht verbunden ist. Die Hauptverantwortung der Integrativen Speziellen Förderung trägt dabei die Schulische Heilpädagogin bzw. der Schulische Heilpädagoge.

In der Übergangszeit von max. 2 Jahren haben die Kinder mit einer bereits vom SPD oder KJP gesprochenen Massnahme Anspruch auf diese Lektionen. Dies wurde bei der Verteilung der Ressourcen fürs neue Schuljahr bereits berücksichtigt. Nach dieser 2- jährigen Übergangszeit besteht kein Anspruch mehr auf die gesprochene Massnahme ohne individuelle Lernziele.

Standortgespräche

Jährlich finden Standortgespräche statt, zu denen die Lehrperson die Erziehungsberechtigten einlädt und bei welchen das betreffende Kind, seine Leistung und sein soziales Verhalten im Vordergrund stehen. Sollte dieses Standortgespräch auch therapeutische oder fachbezogene Themen tangieren, können Fachpersonen beigezogen werden, die bereits mit dem Kind arbeiten.

T

Turnunterricht

Während des Turnunterrichts tragen die Kinder entsprechende Turnkleidung. Die in der Turnhalle benutzten Schuhe dürfen nicht draussen getragen werden und dürfen auch keine farbigen Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen. Aus Sicherheitsgründen müssen lange Haare mit einem Haarband oder Gummi zusammengebunden und Uhren sowie Schmuck ausgezogen werden.

U

U-Abo

Die U-Abos der reisenden Kinder werden von den Gemeinden Buus und Maisprach jeweils rechtzeitig auf das neue Schuljahr bestellt und auch bezahlt. Die U-Abos werden den Erziehungsberechtigten vor Schulbeginn per Post zugestellt. Das U-Abo ist jeweils für ein Schuljahr gültig. Es ist nicht übertragbar und muss auf Verlangen, zusammen mit der entsprechenden Grundkarte, dem Postauto-Personal vorgewiesen werden.


Sollte das U-Abo verloren gehen, muss ein Ersatz-Abo besorgt werden Dies kann gegen Entrichtung einer Gebühr von Fr. 30.- telefonisch bei der BLT Verkaufsstelle Heuwaage/Basel Tel. 061 406 11 88 oder Tel. 061 406 11 99 bestellt oder an einem bedienten SBB-Bahnhof erstellt werden. Für die Beschaffung von Ersatz-Abos sind nicht die Gemeindeverwaltungen zuständig.

Übertritt

Übertrittsgespräche: Die Klassenlehrperson bespricht in der Mitte der 6. Primarklasse mit den Erziehungsberechtigten im Rahmen des jährlichen Standortgesprächs den Übertritt und unterbreitet den Vorschlag für die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zum Leistungszug A, E oder P der Sekundarstufe I aufgrund des Zwischenstandes in der Leistungsbeurteilung in allen Fächern und der Gesamtbeurteilung.


Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, melden sie das Kind zur Übertrittprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittprüfung entscheidet über die Zuweisung in einen der Leistungszüge.


Während der sechsten Klasse findet für die Eltern in Gelterkinden und Rheinfelden eine Informationsveranstaltung der Sekundarschulen statt. An diesem Anlass werden den Erziehungsberechtigten und den Kindern die weiterführenden Schulen vorgestellt.

Unterrichtsbesuche

Elternbesuche während des Unterrichts sind nach Absprache mit der Lehrperson erwünscht. In den ersten Wochen nach Schulbeginn muss sich die Klassengemeinschaft jedoch noch bilden, weshalb ein Schulbesuch zu diesem Zeitpunkt ebenso wie kurz vor den Ferien ungünstig ist. Wir bitten Sie, während dieser Zeit von einem Besuch abzusehen.

Urlaube

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Buus-Maisprach.

V

Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit der Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen und das richtige Verhalten im Verkehr wird auch im Unterricht thematisiert.


Die Kindergartenkinder sowie die Kinder der 1. und 2. Klasse werden anfangs des neuen Schuljahres von der Verkehrspolizei besucht und über die Verhaltensregeln im Strassenverkehr informiert. Ebenfalls wird jährlich jeweils vor den Sommerferien bei den Kindern des 1. Zyklus (Kindergarten bis 2. Klasse) in Zusammenarbeit mit Postauto AG das richtige Verhalten an der Bushaltestelle und im Postauto aufgezeigt und praktisch geübt. Im kindgerechten Comic-Stil bekommen die Kinder zudem Erklärungen über das Reisen mit dem Postauto mit nach Hause. In der 5. Klasse lernen die Schülerinnen und Schüler mit der Verkehrspolizei das richtige Verhalten im Stassenverkehr.

Veröffentlichung von Fotoaufnahmen und Datenschutz

Unsere Website lebt von Bildern und Berichten der Kinder. Aus Datenschutzgründen werden wir wenn möglich auf Einzel- und Portraitbilder verzichten, nur die Vornamen der Kinder verwenden und eine Bild-Namenzuordnung vermeiden. Wenn Sie explizit wünschen, dass weder Berichte noch Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, können Sie dies mit dem Formular 'Verzichtserklärung Veröffentlichung von Fotoaufnahmen' veranlassen. Dieses Formular wird zu Beginn der Primarschulzeit durch die Klassenlehrperson verteilt:

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Wegzug

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein beziehungsweise verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.


Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Buus-Maisprach verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.

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Zahnpflege

Die Kreisschule Buus-Maisprach bietet die Dentalhygienikerin regelmässig für Prophylaxe-Lektionen im 1. Zyklus der Primarstufe (Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse) auf.


Mit Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung des 18. Altersjahres kann der Kinder- und Jugendzahnpflege beigetreten werden. Es besteht die freie Zahnarztwahl im Kanton, und – mit einer Bewilligung des Kantonszahnarztes oder der Kantonszahnärztin – auch über die Kantonsgrenze hinweg. Die Zahnärzte organisieren jährliche Kontrollen sowie die Behandlungen. Das Ziel ist die Erhaltung gesunder Zähne der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten profitieren von einem günstigen Tarif. Bei Einkommen, die eine bestimmte Grenze unterschreiten, sind Subventionen möglich.

Znüni

Die Kinder essen gemeinsam Znüni. Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben. Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.

Zusatzangebote an unserer Kreisschule

Naturmorgen der Kindergärten Buus und Maisprach

Die beiden Kindergärten der Kreisschule gehen einmal pro Woche einen halben Tag in den Wald. Bei jedem Wetter (ausser bei Sturm) geht es darum, am „Lernort Wald“ zusammen mit den Kindern die Natur zu erleben, entdecken, erforschen und zu verstehen.


Musik und Bewegung

Musik und Bewegung ist im Stundenplan der ersten und zweiten Klasse integriert. Jede Klasse erhält eine Wochenlektion.


Religionsunterricht

Der Religionsunterricht steht allen Kindern der 4. bis zur 6. Primarklasse unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Für Kinder, die sich später in der reformierten Kirche konfirmieren lassen wollen, ist der Unterricht obligatorisch. Die Lehrperson für Religion untersteht nicht der Aufsichtspflicht der Schulleitung.


Nähere Informationen zum Religionsunterricht auf der Website der Ref. Kirche Buus-Maisprach

Zuzug

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein beziehungsweise verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.


Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Buus-Maisprach verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.

Infos A-Z